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GROSSGEDRUCKTES:
MEINE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Seiten formulieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine gute und faire Zusammenarbeit zwischen Kunden und Daniel Bieri. Auf das Wesentliche reduziert, sodass man sie auch ohne Lupe lesen kann.

Zürich, Oktober 2015

1. Welche Beziehung hat Daniel Bieri zum Kunden?

Eine Beziehung auf Augenhöhe. Ich kann und will mehr sein als ein blosser Zulieferer. Das bedingt, dass der Kunde mir auch in strategische Überlegungen einbezieht und möglichst viele Informationen mit mir teilt. Dass ich diese Informationen vertraulich behandle, versteht sich von selbst.
Und eine feste Beziehung. Ich bin bestrebt, meine Kunden langfristig zu begleiten. Die Treue ist gegenseitig: Für einen Mitbewerber eiens Kunden arbeite ich nur dann, wenn daraus keine direkte Konkurrenzsituation entsteht. Das heisst aber nicht, dass ich nicht zwei Kunden aus derselben Branche betreuen kann. Wo ich nicht sicher bin, fragen ich nach, bevor ich mich auf eine neue Beziehung einlasse.
Ich arbeite gerne für meine Kunden und bin stolz auf die Resultate. Über Mandate und Projekte berichte ich regelmässig in digitalen Medien, gelegentlich auch in der Fachpresse. Bei Arbeiten, die öffentlich zugänglich sind, tun ich dies – sofern es ein Kunde nicht ausdrücklich anders wünscht – ohne vorherige Rücksprache mit den Kunden.

2. Worauf beruht das Teamwork mit Daniel Bieri?

Auf drei Faktoren: klare Ziele, klare Rollen, klare Termine.
Klare Ziele bedeutet, dass ich genau verstehe, was der Kunde erwartet. Ein schriftliches Briefing und eine persönliche Besprechung stellen das sicher.
Klare Rollen bedeutet, dass die Aufgaben genau verteilt sind und präzise definiert ist, welche Leistungen Daniel Bieri erbringt und was der Kunde liefert.
Klare Termine bedeutet, dass ich sage, bis wann ich etwas liefern kann, und mich daran halte. Dies bedingt aber, dass auch der Kunde seine Aufgaben termingerecht erledigt, damit sich das Projekt nicht verzögert.
Ändern sich Ziele, Rollen oder Termine im Projektverlauf, führt das in aller Regel zu einem Mehraufwand. Wenn die Änderungen durch den Kunden verursacht werden, ist Daniel Bieri berechtigt, den Aufwand in Rechnung zu stellen.

3. Wie schützt Daniel Bieri Daten und Dokumente?

So gut wie nur möglich. Unterlagen und Daten, die mir Kunden anvertrauen, behandle ich vertraulich und gebe sie nach Projektabschluss auf Wunsch gerne zurück. Digitale Dokumente von realisierten Projekten legen ich strukturiert während mindestens zwei Jahren ab.
Einen lückenlosen Schutz kann ich nicht garantieren. Bei Daten und Dokumenten, deren Verlust oder Missbrauch gravierende Folgen hätte, ist es Aufgabe des Kunden, mich darauf aufmerksam zu machen und gegebenenfalls einen gesonderten Schutz sicherzustellen.

4. Was hält Daniel Bieri von geistigem Eigentum?

Software, Schriften, Bilder und andere geschützte Objekte verwenden ich nur mit den nötigen Lizenzrechten. Und ich gehe davon aus, dass sich auch meine Kunden an die geltenden rechtlichen Bestimmungen halten. Für Verletzungen von Urheberrechten durch den Kunden (zum Beispiel mittels an Daniel Bieri übergebene Vorlagen etc.) kann Daniel Bieri nicht haftbar gemacht werden.

Das Urheberrecht für schöpferische Werke, die ich für Kunden entwickle (zum Beispiel Konzepte, Bilder, Animationen, Datenbanken, Programme) verbleibt bei Daniel Bieri. Wo nicht anders schriftlich vereinbart, gehen die Nutzungsrechte nach vollständiger Bezahlung der Projektrechnung an den Kunden über, und zwar für den im Projekt definierten Anwendungszweck. Die Nutzungsrechte von Dritten (Models, Fotografen, Bildagenturen, Musiker, Sprecher etc.) sind gesondert zu regeln. Wird ein Konzept über diesen Rahmen weiterverwendet, ist dies nur in Absprache mit Daniel Bieri erlaubt und separat abzugelten. Dies gilt insbesondere bei Konzepten, die ohne Beteiligung von Daniel Bieri realisiert werden, für nachträgliche Bearbeitungen und Weiterentwicklungen sowie bei einer Kommerzialisierung, zum Beispiel wenn ein Kreativkonzept oder ein Quellcode an Dritte übertragen wird.

Daten, die im Rahmen eines Auftrags erstellt wurden, werden dem Kunden auf Wunsch sowie gegen eine Entschädigung für das Datenhandling gerne zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist, dass die Übertragung der aller Rechte (auch die Dritter) geregelt und abgegolten ist.

Bei Kampagnenkonzepten, die ohne weitere Agenturleistung ausserordentlich häufig oder langfristig im Einsatz bleiben, kann zusätzlich zur Entgeltung des Arbeitsaufwands eine Nutzungsgebühr vereinbart werden.

Sämtliche Rechte an Konzepten, Designvorschlägen etc., die zum Beispiel im Rahmen von Offerten und Präsentationen entgeltlich oder unentgeltlich durch Daniel Bieri erstellt, aber in der Folge nicht realisiert werden, verbleiben bei Daniel Bieri und dürfen ohne mein Einverständnis nicht verwendet werden.

Daniel Bieri hat das Recht, ein von ihm entwickeltes Konzept in abgewandelter Form auch für andere Projekte zu verwenden.

5. Wie gestaltet Daniel Bieri Offerten und Rechnungen?

Detailliert und transparent. In Offerten und Rechnungen führe ich meine Leistungen einzeln auf. Für jede Leistung rechne ich mit fixen, marktüblichen Stundensätzen, die transparent kommuniziert werden.
Meine Kunden dürfen sich grundsätzlich auf die offerierten Kosten verlassen. Grobkostenberechnungen, die auf Annahmen oder einem unklaren Leistungsumfang beruhen, sind als grober Richtpreis zu verstehen. Bei einzelnen Teilleistungen sind kleinere Abweichungen zwischen dem veranschlagten und dem tatsächlichen Aufwand möglich. Mehrleistungen, die vom Kunden im Projektverlauf gewünscht werden und Mehraufwand verursachen, sind separat abzugelten.
Klein- und Routineprojekte rechne ich ohne vorgängige Offerte nach Aufwand ab. Das gilt insbesondere für Web-Updates und Datenhandling. Bei diesen laufenden Aufträgen führe ich für jeden Kunden ein Projekt «Web-Updates» bzw. «Datenhandling». Leistungen von externen Lieferanten werden direkt an den Kunden verrechnet, ohne Zuschlag oder Kommissionen, in der Regel nach vorgängiger Offerte.

6. Wie verrechnet Daniel Bieri?

Daniel Bieri verrechnet bei einem Auftragsvolumen von mindesten CHF 10’000,– eine Teilzahlung von mindestens der Hälfte des Preises zu Beginn des Projektes. Die zweite Teilzahlung ist spätestens 30 Tage nach Projektende, bzw. 30 Tage nach Eingang der Abschlussrechnung fällig.
Ab einem Auftragsvolumen von mindestens CHF 20’000,– fallen je eine Teilzahlung von einem Drittel zu Auftragsbeginn und einem weiteren Drittel zur Auftragsmitte an.

7. Wie versteht Daniel Bieri den Aufwand für Projektmanagement?

Als Fullservice-Dienstleister erbringt Daniel Bieri neben den strategischen und kreativen Leistungen auch vielseitige Leistungen im Projektmanagement. Dazu gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:
Projektleitung: Planung und Durchführung von Briefings, Präsentationen und anderen Besprechungen (intern/extern; persönlich/telefonisch) sowie Organisation von Projektteam und Projektablauf
Beratung: Studium und Beurteilung von kundenseitigen Unterlagen sowie Empfehlungen zur Planung und Umsetzung von Kommunikationsmassnahmen
Qualitätssicherung: Prüfung von Zwischen- und Endergebnissen durch die Projektleitung, inkl. Kontrolle von Lektoratskorrekturen, Übersetzungen und Gut-zum-Druck-Dokumenten
Projektkoordination: Unterstützende und koordinierende Tätigkeiten im Rahmen des Projektmanagements
Projektdokumentation: Erstellen, Aktualisieren und Bereitstellen von Terminplänen, Aktennotizen, Statusreports, Auswertungen und anderen Dokumenten
Produktionsmanagement: Evaluation, Abklärungen (Leistungen/Kosten) und Leistungsüberwachung bei Druck- und Programmieraufträgen und anderen externen Produktionsaufträgen
Diese Leistungen sind in meinen Offerten und Rechnungen unter «Projektmanagement» aufgeführt. Die Kalkulation des Aufwands erfolgt auf Basis der aktuellen Stundensätze von Daniel Bieri.

8. Wann ist ein Projekt abgeschlossen?

Grundsätzlich dann, wenn die in der Offerte vereinbarten Leistungen erbracht sind und das Ergebnis dem Kunden übergeben wurde.
Bei digitalen Medien bestätigt der Kunde den Projektabschluss entweder explizit mit einer Abnahme des Resultats oder implizit mit der Freigabe zur Online-Schaltung. Der Kunde ist sich bewusst, dass in der digitalen Welt eine 100%-ige Perfektion aufgrund der technischen Entwicklung und Systemvielfalt nicht möglich ist, sowie, dass sich in der Leistungsvereinbarung nicht alle Eventualitäten abdecken lassen. Der Toleranzbereich richtet sich nach den jeweils vorherrschenden markt- und medienüblichen Standards.

Mängel, die nachweislich durch Daniel Bieri verursacht wurden, sind spätestens 15 Tage nach Projektabschluss zu melden, sodass Daniel Bieri diese beheben kann.

9. Was passiert, wenn einmal etwas passiert?

Daniel Bieri steht dafür ein, dass erteilte Aufträge sorgfältig ausgeführt werden und der zugesicherte Leistungsumfang wie vereinbart geliefert wird.

In folgenden Fällen kann ich keine Haftung übernehmen:
Wenn der in der Offerte festgelegte Leistungsumfang erbracht und/oder das Ergebnis vom Kunden freigegeben wurde.
Wenn ein Fehler ausserhalb des Einflussbereichs von Daniel Bieri verursacht wurde, zum Beispiel durch eine Druckerei, einen Hosting-Provider oder den Entwickler eines Opensource-Programms.
Wenn sich die Abweichung vom Soll-Resultat durch eine Massnahme ergibt, die vom Kunden oder auf Wunsch des Kunden getroffen wurde.

Eine über den Wert meiner erbrachten Dienstleistungen hinausgehende Haftung für Schäden kann ich nicht übernehmen. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
Die Verantwortung für Werbemittel und Inhalte, die gegen die Lauterkeit oder andere gesetzliche Bestimmungen verstossen, liegt ausschliesslich beim Kunden.

Bei einer Störung in der Zusammenarbeit setzen Daniel Bieri und der Kunde alles daran, eine einvernehmliche Lösung ohne rechtliche Schritte zu finden. Sollte dies scheitern, sind die ordentlichen Gerichte in Zürich zuständig. Es gilt Schweizer Recht.

Und wo bleibt das Kleingedruckte?

Gibt es nicht. Wenn Sie in meinen Geschäftsbedingungen etwas Wichtiges vermissen, bin ich froh um Ihren Hinweis.
Wenn ein einzelner oder mehrere Artikel in Formulierung oder Absicht von Schweizer Recht abweichen, tangiert dies nicht die Verbindlichkeit der restlichen Geschäfts Bedingungen.
Individuelle Fragen zur Zusammenarbeit beantworte ich jederzeit gerne in einem persönlichen Gespräch.

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